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  • 18.12.2008 | Steuererklärung

    Was ein Steuerberater wissen muss - und was nicht

    Ein Steuerberater muss seine Mandanten auf für sie bedeutsame anhängige Verfahren hinweisen. Versäumt er dies und kann der Mandant deshalb nicht vom positiven Ausgang des Verfahrens profitieren, muss der Steuerberater den daraus entstehenden Schaden ersetzen (Ober­landesgericht Köln, Urteil vom 13.9.2007, Az: 8 U 19/07; Abruf-Nr. 081719). Im Urteilsfall hatte ein Steuerberater trotz des Vorlagebeschlusses des Bundesfinanzhofs zur verfassungswidrigen Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften nichts gegen einen Steuerbescheid unternommen, in dem entsprechende Gewinne versteuert worden waren.  

    Beachten Sie: Der Steuerberater muss aber nicht alles wissen. Das Landgericht München II gab einem Steuerberater Recht, der seinen Mandanten (Betreiber einer Flugschule) nicht auf die Ausweitung der Mineralölsteuer­befreiung hingewiesen hatte (Urteil vom 5.12.2007, Az: 13R O 6841/06; Abruf-Nr. 083151). Diese Information war nur auf der Internetseite der Zollverwaltung veröffentlicht und von den Fachmedien nicht aufgegriffen worden. Es könne von einem Steuerberater nicht verlangt werden, dass er ohne konkrete Veranlassung die Internetseite routinemäßig beobachte.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 3 | ID 123402

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