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  • 25.02.2011 | Steuererklärung 2010

    BFH hält Ausbildungsfreibetrag für verfassungsgemäß: So wahren Eltern ihre Chancen

    Eltern, die für volljährige, auswärts untergebrachte Kinder in Berufsausbildung Kindergeld oder -freibeträge erhalten, dürfen zusätzlich einen „Ausbildungsfreibetrag“ von maximal 924 Euro im Jahr geltend machen. Dieser Höchstbetrag, der sich um eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes über 1.848 Euro reduziert, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) verfassungsgemäß. Erfahren Sie nachfolgend, wie Eltern trotz der BFH-Rechtsprechung ihre Chancen auf einen höheren Steuerabzug wahren.  

    Die Aussage des BFH zu kindbedingten Ausbildungskosten

    Der Sonderbedarf für eine auswärtige Unterbringung nach § 33a Absatz 2
    Einkommensteuergesetz (EStG) ist seit 2002 nur noch eine (einzelne) Komponente der steuerlichen Entlastung von Eltern, deren Kinder sich in Ausbildung befinden. Bei der Beurteilung der Frage, ob die steuerliche Entlastung ausreichend hoch ist, müssen demnach alle Bestandteile des Familienleistungsausgleichs einbezogen werden. Das sind  

    • das „normale“ Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag von 2.184 Euro pro Elternteil (§ 32 Absatz 6 EStG),
    • der besondere Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes in Höhe von 1.320 Euro je Elternteil und

     

    Isolierte Betrachtung des Ausbildungsfreibetrags ist unzulässig

    Eine isolierte Betrachtung des Freibetrags nach 33a Absatz 2 EStG ist nicht zulässig, so der BFH. Und in der Gesamtschau der drei Vergünstigungen liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung der Eltern vor (Urteil vom 25.11.2010, Az: III R 111/07; Abruf-Nr. 110451).  

    Chance für Eltern resultiert aus Blick in Gesetzeshistorie

    Um die Chancen auf einen höheren Steuerabzug zu erörtern, die Eltern jetzt noch haben, muss man einen Blick in die Gesetzes- und Urteilshistorie werfen. Im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber den bis dahin getrennt voneinander geltenden Kinder- und Ausbildungsfreibetrag zusammengeführt. Das Kindergeld (und der -freibetrag) wurden erhöht, der Ausbildungsfreibetrag drastisch gekürzt.  

     

    War Gesetzesänderung im Jahr 2002 verfassungsgemäß?

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