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  • 01.05.2006 | Steuer-Erklärung

    Frist zur Abgabe der Steuer-Erklärungen 2005 verlängert

    Lassen Sie Ihre betriebliche und/oder private Steuer-Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen, musste dieser bisher Ihre Erklärungen grundsätzlich bis zum 30. September des Folgejahres abgeben. Für Steuer-Erklärungen für den Veranlagungszeitraum 2005 wird diese allgemeine Frist auf den 31. Dezember 2006 verlängert. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. In begründeten Fällen kann die Frist auf Antrag bis 28. Februar 2007 verlängert werden. Das entspricht der Vorjahres-regelung.

    Unser Tipp: Sie sollten Ihre Unterlagen trotzdem möglichst zeitnah zusammenstellen. Lassen Sie sich frühzeitig kalkulieren, ob Sie mit einer Steuer-Erstattung oder -nachzahlung rechnen müssen. Je nachdem lohnt sich eine frühe bzw. späte Abgabe. (Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.2.2006; Abruf-Nr.  061006 )

    Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 1 | ID 96516

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