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  • 26.03.2010 | Spenden

    Unterstützung der Erdbebenopfer in Haiti

    Wie bei Katastrophen üblich, hat das Bundesfinanzministerium auch auf die Erdbebenkatastrophe in Haiti im Januar 2010 mit einem Maßnahmenkatalog reagiert. Dieser entspricht im Wesentlichen dem der Seebeben-Katastrophe von Südostasien. Unter anderem gelten vereinfachte Regeln beim Spendenabzug. Für Spenden, die Sie auf ein für das Erdbeben eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt haben, genügt als Nachweis ein Bareinzahlungsbeleg, die Buchungsbestätigung oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking (vereinfachter Zuwendungsnachweis).  

    Unser Tipp: Haben Sie bis zum 31. Januar 2010 nur auf ein normales Spendenkonto eines anerkannten Spendenempfängers überwiesen, gilt ausnahmsweise ebenfalls der vereinfachte Zuwendungsnachweis. (Schreiben vom 4.2.2010, Az: IV C 4 - S 2223/07/0015) (Abruf-Nr. 100675)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 1 | ID 134538

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