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  • 25.04.2008 | Spekulationsgeschäfte

    Verluste durch wertlose Optionen

    Verfallen Optionsscheine bei Fälligkeit wertlos, muss das Finanzamt den Totalverlust im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts (Spekulationsgeschäft) anerkennen, wenn seit der Anschaffung noch kein Jahr vergangen ist. Mit dieser Entscheidung folgt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen der Auffassung des FG Münster (Urteil vom 7.12.2005, Az: 10 K 5715/04 F; Abruf-Nr. 060788; Ausgabe 5/2006, Seite 4).  

    Wichtig: Gegen beide Urteile hat die Finanzverwaltung Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az: IX R 69/07 und IX R 11/06). Der Ausgang ist insbesondere im Hinblick auf die Abgeltungsteuer wichtig. Denn noch nicht abgezogene Spekulationsverluste dürfen bis 2013 mit Gewinnen unter der Abgeltungsteuer verrechnet werden. (Urteil vom 12.9.2007, Az: 2 K 252/05)(Abruf-Nr. 073614

    Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 6 | ID 118888

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