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  • 01.04.2007 | Spekulationsgeschäfte

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufs

    Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufs wegen irreparabler Vertragsstörungen ist kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft (Spekulationsgeschäft, §  23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz). Ein steuerpflichtiges privates Grundstücksveräußerungsgeschäft setzt einen entgeltlichen Erwerb und einen entgeltlichen Verkauf innerhalb der zehn Jahre voraus. Das liegt nicht vor, wenn das Anschaffungsgeschäft wegen schwerer, vom Veräußerer zu vertretender Vertragsverstöße lediglich rückabgewickelt wird. Im Urteilsfall hatte der Steuerzahler von einem Bauträger eine Eigentumswohnung erworben und vermietet. Wegen Insolvenz des Bauträgers wurde er jedoch nicht im Grundbuch eingetragen. Der Bürge des Bauträgers, eine Bank, leistete daraufhin Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe der Wohnung.

    Beachten Sie: Die positive Entscheidung gilt natürlich nur für echte Rückabwicklungsfälle. Kauft der Verkäufer die Immobilie dagegen freiwillig innerhalb von zehn Jahren zurück, läge ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor. (Urteil vom 27.6.2006, Az: IX R 47/04; Abruf-Nr.  062919 )

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 5 | ID 96723

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