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  • 01.09.2005 | Sozialversicherung

    Private Rentenversicherung: Vorsicht bei Familienversicherung

    Eine private Rentenversicherung ist seit Jahresbeginn attraktiver geworden, weil der zu versteuernde Ertragsanteil gesenkt wurde. Ist der Begünstigte der privaten Rentenversicherung aber im Wege der Familienversicherung beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, kann diese verloren gehen, wenn die private Rente ausbezahlt wird.

    Hintergrund: Der klassische Fall für die Familienversicherung ist die nicht erwerbstätige Ehefrau. Sie ist während der Erwerbstätigkeit bzw. des Rentenbezugs ihres in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehemanns beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung ist,

  • sie verfügt nicht über ein eigenes regelmäßiges Einkommen von derzeit monatlich über 345 Euro oder
  • sie übt nur eine geringfügige Beschäftigung bis zu 400 Euro monatlich (Minijob) aus.

    Wichtig: Wird die Einkommensgrenze auch nur geringfügig überschritten, entfällt die kostenlose Familienversicherung!

    Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 3 | ID 96366

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