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  • 27.05.2011 | Solaranlagen und die Steuern

    Fotovoltaik: Die besten Steuerstrategien von der Bestellung bis zum Betrieb der Anlage

    Wer sich auf dem Dach seines Eigenheims eine Fotovoltaikanlage installieren lässt, wird aus steuerlicher Sicht zum Unternehmer. Daraus resultieren in drei Phasen nicht nur konkrete steuerliche Folgen, sondern insbesondere Möglichkeiten zum Steuern sparen.  

    Phase 1: Schon mit der Bestellung Steuern sparen

    Die Finanzverwaltung stuft dachintegrierte Fotovoltaikanlagen als eigenständige, bewegliche Wirtschaftsgüter ein (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 5.8.2010, Az: S 2190.1.1-1/3 St 32). Folge: Sie können bereits im Jahr der Bestellung der Anlage den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) nutzen und 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten als Betriebsausgaben abziehen.  

     

    Beispiel

    Sie bestellen am 1. Juli 2011 eine Fotovoltaikanlage, die im März 2012 installiert werden soll. Bestellwert: 25.000 Euro. Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 2011 ohne Berücksichtigung dieses Vorgangs 70.000 Euro. Da eine verbindliche Bestellung vorliegt, dürfen Sie den Investitionsabzugsbetrag 2011 nutzen, obwohl Sie ja erst 2012 ein Gewerbe betreiben.  

     

    Ledig  

    Verheiratet  

    Zu versteuerndes Einkommen bisher  

    70.000 Euro  

    70.000 Euro  

    Steuerlast (ESt, Soli) 2011  

    22.395 Euro  

    15.316 Euro  

    Zu versteuerndes Einkommen nach
    Abzug des Investitionsabzugsbetrags von 10.000 Euro (40% von 25.000 Euro)  

     


    60.000 Euro  

     


    60.000 Euro  

    Steuerlast neu (ESt, Soli) 2011  

    17.964 Euro  

    11.868 Euro  

    Steuerersparnis  

    4.431 Euro  

    3.448 Euro  

     

     

    90-prozentige betriebliche Nutzung erforderlich

    Diese Steuerersparnis bleibt Ihnen jedoch nur dann erhalten, wenn Sie die Fotovoltaikanlage im Jahr der Investition und im Jahr danach mindestens zu 90 Prozent betrieblich nutzen. Haben Sie ein großes Haus und entnehmen deshalb mehr als 10 Prozent des produzierten Stroms für private Zwecke, wird der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend gekippt. In unserem Beispielsfall würde das bedeuten, dass Sie die Steuerersparnis für 2011 plus Zinsen wieder ans Finanzamt zurückzahlen müssten.  

     

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