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  • 01.04.2003 | Riester-Förderung beantragen!

    So sichern Sie sich die Altersvorsorgezulage und den Sonderausgabenabzug

    Sind Sie im Jahr 2002 auf den "Riester-Zug" aufgesprungen und haben Beiträge in einen "riesterfähigen Altersvorsorgevertrag" gezahlt? Wenn ja, dann können Sie jetzt die Altersvorsorgezulage und den Sonderausgabenabzug beantragen. Lesen Sie nachfolgend, was Sie benötigen und was Sie dazu wissen müssen.

    Altersvorsorgezulage (Grund- und Kinderzulage)

    Für Beiträge in einen riesterfähigen Altersvorsorgevertrag erhalten Sie unabhängig vom Einkommen die Altersvorsorgezulage auf Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Die Altersvorsorgezulage besteht aus der Grundzulage in Höhe von 38 Euro und der Kinderzulage in Höhe von 46 Euro je Kind. Von Ihrem Anlageinstitut erhalten Sie dafür:

  • Den Antrag auf Altersvorsorgezulage und den Ergänzungsbogen Kinderzulage. Die ausgefüllten Anträge müssen Sie unterschrieben an das Anlageinstitut schicken.
  • Die "Bescheinigung nach §  92 Einkommensteuergesetz (EStG)". Dabei handelt es sich um eine Art Kontoauszug für Ihre Unterlagen, der die geleisteten Beiträge, die erhaltenen Zulagen und das Altersvorsorgevermögen auflistet.
  • Die Anbieterbescheinigung (§  10a Absatz 5 EStG). Diese Bescheinigung benötigen Sie, um Ihre Beiträge bei der Steuer-Erklärung als Sonderausgaben geltend zu machen.
    Sonderausgabenabzug

    Ihre geleisteten Beiträge können Sie zusätzlich als Sonderausgaben geltend machen. Ist der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher als die gezahlten Altersvorsorgezulagen (Grund- plus Kinderzulage) erhalten Sie die Differenz als Steuer-Erstattung. Das Finanzamt ermittelt automatisch, was für Sie günstiger ist, wenn Sie die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen.

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