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  • 01.03.2003 | Renovierung

    Kein Ende beim "anschaffungsnahen Aufwand"

    In Sachen "anschaffungsnaher Aufwand" herrscht derzeit Chaos. Den positiven Entscheidungen des Bundesfinanzhofs folgte prompt der Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetz. Die Regierung will darin die bisherige Regelung (15-Prozent-Grenze) gesetzlich festschreiben und zwar rückwirkend. Einige Finanzämter nehmen das zum Anlass, die BFH-Urteile nicht anzuwenden und die 15-Prozent-Grenze aus dem Gesetzentwurf quasi zum Gesetz zu erklären.

    Unser Tipp: Legen Sie Einspruch ein, wenn Ihr Finanzamt die 15-Prozent-Grenze anwendet und zu Ihren Ungunsten entscheidet. Die Aussichten, dass das Finanzamt im Einspruchsverfahren zu Ihren Gunsten entscheidet sind zwar gering: Die Oberfinanzdirektion Berlin hat verfügt, dass alle Fälle mit anschaffungsnahem Herstellungsaufwand bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens offen zu halten sind. Sie erreichen mit Ihrem Einspruch aber, dass ein negativer Bescheid nicht bestandskräftig wird. Nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden die Karten neu gemischt. (Verfügung vom 8.1.2003, Az: St 175-S 2211-3/98, DStR 2003, 208)

    Quelle: Ausgabe 03 / 2003 | Seite 5 | ID 95859

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