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  • 26.02.2009 | Lohnsteuerbescheinigung

    eTIN reicht bei der Lohnsteuerbescheinigung 2009

    Arbeitgeber müssen eigentlich die neuen Steueridentifikations­nummern in der Lohnsteuerbescheinigung verwenden (§ 41b Absatz 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz). Das Bundesfinanzministerium hat jetzt aber mitgeteilt, dass für die Lohnsteuerbescheinigungen 2009 auch die eTIN verwendet werden kann, weil noch nicht alle Lohnsteuerkarten 2009 die Nummer enthalten haben. Arbeitgeber müssen also den Steueridentifikationsnummern ihrer Arbeitnehmer für 2009 nicht hinterherlaufen. (Schreiben vom 28.11.2008, Az: IV C 5 - S 2378/0)(Abruf-Nr. 090231)  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 4 | ID 124824

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