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  • 01.04.2006 | Lebensversicherung

    Sparanteilszinsen bei laufenden Verträgen steuerfrei

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine positive Entscheidung zu vor 2005 abgeschlossenen steuerbegünstigten Renten- und Kapitallebensversicherungen getroffen: Rechnungs- und außerrechnungsmäßige Sparanteilszinsen sind auch dann steuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag nach zwölf Jahren nicht durch Rückkauf beendet wird, sondern weiterläuft. Im Urteilsfall schloss ein Mann 1982 eine Lebensversicherung mit einer 20-jährigen Laufzeit ab. 1998, also nach 16 Jahren, ließ er sich Zinsen von 16.102 DM auszahlen. Der Vertrag lief weiter. Der Mann muss diese Zinsen nach der Entscheidung des BFH nicht als Kapitaleinkünfte versteuern. Begründung: Bei steuerbegünstigten Versicherungsvertrag und einer Auszahlung nach zwölf Jahren, könne die Steuerfreiheit nicht davon abhängen, ob die Auszahlung auf einem (Teil-)Rückkauf beruht oder die Überschüsse aus einem weiter bestehenden Vertrag entnommen werden. (Urteil vom 12.10.2005 Az: VIII R 87/03, Abruf-Nr.  060369 )

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 2 | ID 96502

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