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  • 26.03.2009 | Kindergeld

    Trainee-Programm kann Berufsausbildung sein

    Absolviert ein Kind nach seinem Studium ein Trainee-Programm, kann es sich weiter in Berufsausbildung befinden. Denn nach Ansicht des Finanzgerichts Münster ist nicht jede Trainee-Maßnahme nach Ende des Studiums ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis. Es widersprach damit der Ansicht der Finanzverwaltung (Bundeszentralamt für Steuern, Newsletter Familienleistungsausgleich Juli 2008; Abruf-Nr. 090514). Entscheidend sind nach Ansicht des FG die Umstände des Einzelfalls.  

    Unser Tipp: Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az: III R 88/08). Bis zu endgültigen Klärung sollten Eltern das Urteil entsprechend ihrer persönlichen Situation nutzen. Denn sind die Einkünfte und Bezüge des Kindes während der Traineezeit nicht zu hoch, könnte das Urteil für weitere Monate das Kindergeld retten. Wird die kindergeldschädliche Grenze aber überschritten, sollte entgegengesetzt argumentiert werden. Denn sonst kann auch das Kindergeld für Monate verloren gehen, in denen das Kind noch studiert hat. (Urteil vom 30.10.2008, Az: 4 K 4113/07 Kg)(Abruf-Nr. 090333)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 1 | ID 125618

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