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  • 01.02.2007 | Kindergeld

    Meldung bei privatem Vermittler auch ausreichend?

    Anspruch auf Kindergeld kann auch bestehen, wenn das Kind nicht bei der Arbeitsagentur Arbeit suchend gemeldet ist, sondern bei einem privaten Vermittler. Das Finanzgericht Brandenburg gab jetzt einer Mutter in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung vorläufig recht. Weil sich die Arbeitsagentur privater Vermittler bediene, um ihrem staatlichen Auftrag gerecht zu werden, müsse eine Registrierung bei einem privaten Vermittler die gleichen Rechtsfolgen nach sich ziehen, wie eine Meldung bei der Arbeitsagentur. Die Mutter muss jetzt im Hauptsacheverfahren nachweisen, das ihr Kind tatsächlich bei einem privaten Vermittler gemeldet war. (Beschluss vom 22.9.2006, Az: 6 V 1413/06; Abruf-Nr.  063246 )

    Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 2 | ID 96674

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