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  • 01.04.2005 | Kindergeld

    Leistungen der Gasteltern bei Au-pair-Aufenthalt des Kindes

    Eltern steht während eines Au-pair-Aufenthaltes ihres volljährigen Kindes Kindergeld zu, wenn mindestens zehn Wochenstunden begleitender Sprachunterricht stattfinden und die Einkünfte und Bezüge des Kindes 7.680 Euro im Jahr nicht übersteigen. Zu den Einkünften und Bezügen gehören auch die Leistungen der Gasteltern (freie Kost und Logis, Taschengeld). Sachleistungen sind dabei pauschal mit den Sachbezugswerten anzusetzen. Für 2004 beträgt der Sachbezugswert einer freien Unterkunft monatlich 191,65 Euro, für die freie Verpflegung sind es monatlich 197,75 Euro. Erhält das Kind größere Geldbeträge als Taschengeld (im Urteilsfall 139 US-Dollar wöchentlich), müssen diese nach dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank umgerechnet werden. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.10.2004, Az: VIII R 8/04; Abruf-Nr.  050640 )

    Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 1 | ID 96273

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