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  • 24.08.2009 | Kindergeld

    Kinderbetreuungszuschlag erhöht Einkünfte und Bezüge nicht

    Der für Azubis mit Kind gezahlte Kinderbetreuungszuschlag erhöht nicht die Einkünfte und Bezüge des in Berufsausbildung befindlichen Kindes.  

    Hintergrund: Der Kinderbetreuungszuschlag wird an Auszubildende gezahlt, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben (§ 14b Bundesausbildungsförderungsgesetz). Er beträgt monatlich 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. (Bundeszentralamt für Steuern, Newsletter Familienleistungsausgleich, Juni 2009)(Abruf-Nr. 091952)  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 3 | ID 129316

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