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  • 28.09.2010 | Kindergeld

    Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung

    Die Beiträge zu einer tarifvertraglich vorgesehenen VBL-Pflichtversicherung mindern nicht die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen, kindergeldrechtlich grundsätzlich berücksichtigungsfähigen Kindes, wenn das Kind in einem rentenversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis steht und daher in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in folgendem Fall entschieden: Die Tochter machte eine Ausbildung. Sie lag über der Einkommensgrenze, weil die tariflich/arbeitsvertraglich geregelte Umlage an die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) nicht mindernd berücksichtigt wurde (BFH, Urteil vom 17.6.2010, Az: III R 59/09; Abruf-Nr. 102919).  

    Praxishinweis: Mit dieser Entscheidung hat der BFH einen Hoffnungsfunken verglimmen lassen, der vielen Eltern hätte helfen können, den „Fallbeileffekt“ zu vermeiden. Es gibt aber drei weitere Verfahren vor dem BFH, die sich Eltern zunutze machen können, wenn es darum geht, die Einkünfte und Bezüge ihres Kindes unter die kindergeldschädliche Grenze zu drücken. Sehen Sie dazu WISO-SteuerBrief Ausgabe 10/2009, Seite 6.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 1 | ID 138837

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