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  • 01.06.2006 | Kindergeld

    Familienkasse ermittelt Höhe der Einkünfte und Bezüge selbst

    Die Familienkasse ermittelt die Höhe der Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes in Berufsausbildung selbstständig und ohne Bindung an einen für das Kind ergangenen Einkommensteuerbescheid. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt bestätigt. Die Festsetzung der Einkommensteuer des Kindes und die Festsetzung des Kindergelds zu Gunsten der Eltern seien unterschiedliche Verfahren. Die Begriffe der Einkünfte und Bezüge könnten im Rahmen der Einkommensteuer und beim Kindergeld unterschiedlich auszulegen sein. Der BFH verweist dabei exemplarisch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach sind die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge des Kindes bei der Ermittlung der für das Kindergeld maßgeblichen Einkünfte und Bezüge anders als bei der Einkommensteuer abziehbar.

    Beachten Sie: Die Entscheidung kann sich positiv aber auch negativ auswirken. Wurden dem Kind bei der Einkommensteuer zum Beispiel zu hohe Werbungskosten anerkannt, ist die Familienkasse daran nicht gebunden. Hat das Kind dagegen beispielsweise in der Steuer-Erklärung nicht alle Ausgaben angesetzt, weil sich bereits eine Steuer von 0 Euro ergab, kann es beim Kindergeld auch die nicht geltend gemachten Ausgaben ins Feld führen. (Beschluss vom 27.2.2006, Az: III B 4/05; Abruf-Nr.  061344 )

    Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 2 | ID 96531

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