02.03.2011 | Kassen- und Privatabrechnung
Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 18
von Anita Schiele, Betriebswirtin (GA) und MFA, Buchheim
Immer wieder erreichen uns Leseranfragen zu Abrechnungsproblemen in der Arztpraxis. Einige davon haben wir in diesem Beitrag beantwortet, weitere folgen in den kommenden Ausgaben.
Entfernen von Warzen und Tätowierungen
Frage: „Wie rechne ich eine Warzenentfernung beim Privatpatienten ab?“
Antwort: Hierfür verwenden Sie die GOÄ-Nr. 745. Wenn Sie die Warzen mit Kauterisation entfernen, ist es die Nr. 746. Eine operative chirurgische Entfernung wird mit der Nr. 2403 abgerechnet. Einen Verband nach Nr. 200 dürfen Sie dazu nicht abrechnen.
Frage: „Wie rechnen wir das Entfernen von Tätowierungen ab?“
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