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  • 01.08.2006 | Kapitalanlagen

    So wird die Entschädigung des "grundbesitz-invest" behandelt

    Anleger des auf Grund von massiven Mittelabflüssen geschlossenen Fonds "grundbesitz-invest" (gi) erhalten als Entschädigung die Differenz zwischen ihrem Anschaffungspreis einschließlich des bezahlten Ausgabeaufschlags und dem aktuellen Rücknahmekurs bei Wiedereröffnung des Fonds abzüglich zwischenzeitlich erhaltener Brutto-Ausschüttungen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausgleichszahlungen:

  • Sie zählen beim betrieblichen Anleger zu den Betriebseinnahmen.
  • Beim privaten Anleger zählen sie nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§§  2 Absatz 1 Investmentsteuergesetz, §  20 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1 Einkommensteuergesetz [EStG]). Bei Veräußerung innerhalb eines Jahres sind sie bei der Ermittlung des Gewinns bzw. Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften zu berücksichtigen (§  23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG).

    (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 24.4.2006, Az: S 1980 - 8 St32/St33; Abruf-Nr.  061773 )

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 5 | ID 96576

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