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  • 01.12.2006 | Grunderwerbsteuer

    Grunderwerbsteuersatz bestimmen künftig die Länder

    Die Föderalismusreform macht es möglich. Ab dem 1. Januar 2007 dürfen die Länder den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer selbst bestimmen (Artikel 105 Grundgesetz). Berlin macht auf Grund seiner desolaten Haushaltslage den Anfang und erhöht den Steuersatz auf 4,5 Prozent (bisher bundeseinheitlich 3,5 Prozent).

    Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 4 | ID 96651

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