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  • 01.10.2007 | Grunderwerbsteuer

    Grunderwerbsteuer auf Erschließungsmaßnahmen vermeiden

    Ist ein Baugrundstück erschlossen, führt das zu einem höheren Kaufpreis und damit zu einer höheren Grunderwerbsteuer. Ist aber Gegenstand des Kaufvertrags das unerschlossene Grundstück und ist das Grundstück tatsächlich noch nicht erschlossen, erhöhen die Zahlungen für die künftige Erschließung nicht die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Verpflichtet sich jedoch der Verkäufer, dem Käufer das Grundstück in erschlossenem Zustand zu verschaffen, fällt Grunderwerbsteuer auch auf den Teil des Kaufpreises an, der auf die Erschließung entfällt.  

    Unser Tipp: Schließen Sie zwei Verträge: Einen Kaufvertrag über das unerschlossene Grundstück und einen Werkvertrag über die Erschließung des Grundstücks, jeweils mit eigenem Preis. Machen Sie zudem nicht die Wirksamkeit des Grundstückskaufvertrags von der tatsächlichen Erschließung abhängig. (Urteil vom 21.3.2007, Az: II R 67/05) (Abruf-Nr. 071763

    Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 6 | ID 112792

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