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  • 25.05.2010 | Gestaltungstipp

    Typische Fehler in Testamenten
    und wie Sie sie vermeiden

    Nur wenige Steuerzahler verfügen über ein Testament. Und von den bestehenden Testamenten ist die Minderzahl rechtlich einwandfrei und steuerlich vorteilhaft. Gerade Laientestamente sind häufig unklar formuliert, widersprechen sich in ihren Anordnungen und sind veraltet bzw. entsprechen nicht oder nicht mehr dem tatsächlichen Willen des Testierenden.  

     

    Im Folgenden zeigen wir typische Fehler in Laientestamenten auf und geben Hinweise, wie Sie diese Fehler vermeiden können.  

    Einsetzen von Erben

    Viele Testamente sind so formuliert, dass die als maßgeblich erachteten Vermögensgegenstände (zum Beispiel Grundbesitz und Sparguthaben) an bestimmte Personen verteilt werden. Es wird aber versäumt, eine oder mehrere Personen tatsächlich als Erben zu bestimmen.  

     

    Weil es aber einen oder mehrere Erben geben muss, ist ein Testament, das nur Gegenstände verteilt, auszulegen. Hier helfen die §§ 2087 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Fällt einer Person das maßgebliche Vermögen zu, geht man davon aus, dass diese Person Alleinerbe ist und die übrigen Begünstigten als Vermächtnisnehmer eingesetzt sind.  

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