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  • 01.06.2004 | Gesetzesänderungen

    Bundestag bringt Alterseinkünftegesetz auf den Weg

    Am 29. April 2004 hat der Bundestag das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) auf den Weg gebracht. Er erledigt damit den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen gegenüber Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beseitigen. Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes sind:

  • Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung: Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungswerken und einer noch zu entwickelnden "Rürup"-Rente unterliegen ab 2005 der Einkommensteuer. Die Anpassung erfolgt schrittweise. Die Beiträge zu den Rentenversicherungen können ab 2005 in größerem Umfang als bisher als Sonderausgaben Steuer mindernd geltend gemacht werden.
  • Wegfall des Steuerprivilegs für Kapitallebensversicherungen: Der Sonderausgabenabzug und die Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit soll abgeschafft werden.

    Beachten Sie: Das Gesetz befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss. Auf unserer Homepage ( www.iww.de ) informieren wir Sie unter "Aktuelle Berichterstattung" über die weitere Entwicklung.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2004 | Seite 3 | ID 96111

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