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  • 26.01.2009 | Familienverträge

    Nachträgliches Einschalten eines Ergänzungspflegers

    Darlehensverträge zwischen Eltern und minderjährigen Kindern sind auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn die zivilrechtliche Wirksamkeit durch Einschalten eines Ergänzungspflegers erst nachträglich herbeigeführt wurde, weil die Vorschriften nicht bekannt waren. Diese Ansicht vertritt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen. Das Nichtbeachten der zivilrechtlichen Formerfordernisse sei zwar ein Indiz, dass der Darlehensvertrag nicht ernsthaft vereinbart worden sei. Dem sei im Urteilsfall aber keine entscheidende Bedeutung beizumessen, weil die Darlehensverträge in allen Punkten dem unter Fremden Üblichen entsprachen und auch wie vereinbart durchgeführt wurden. Zudem wurde der Formfehler sofort behoben, nachdem er aufgedeckt wurde.  

    Beachten Sie: Es bleibt abzuwarten, ob sich der Bundesfinanzhof dieser steuerzahlerfreundlichen Rechtsprechung anschließen wird (Az: IV R 24/08). Entsprechende Fälle sollten offengehalten werden. (Urteil vom 31.5.2007, Az: 11 K 719/05)(Abruf-Nr. 083162)  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 1 | ID 124017

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