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  • 01.05.2004 | Erbschaft

    Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung

    Beerdigungskosten mindern als Nachlass-Verbindlichkeiten die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer. Ist kein Nachlass vorhanden bzw. reicht er für die Kosten nicht aus, kommt ein Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung in Betracht - unter zwei Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um die Beerdigung eines nahen Angehörigen.
  • Die Aufwendungen waren notwendig und angemessen (§  33 Einkommensteuergesetz).

    Nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Berlin sind Bestattungskosten bis 7.500 Euro (einschließlich Grabstein) angemessen. (Verfügung vom 27.11.2003, Az: St 177 - S 2284 - 1/90; Abruf-Nr.  040818 )

    Unser Service: In der September-Ausgabe 2002 (Seiten 8 bis 10), haben wir Sie ausführlich über die Abzugsmöglichkeiten von Bestattungskosten informiert. Neuabonnenten finden den Beitrag im Online-Service (www.iww.de) unter der Abruf-Nr.  040819 .

    Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 3 | ID 96098

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