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  • 01.06.2006 | Einnahmen-Überschuss-Rechner besonders betroffen

    Wichtige Änderungen für Unternehmer

    Durch das "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" und das "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" kommen auf Unternehmer umfangreiche Änderungen zu.

    Unser Service: Die Gesetze stehen für Sie im Online-Service bereit unter folgenden Abruf-Nr.:

  • "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" Abruf-Nr.  061337 und
  • "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" Abruf-Nr.  061114 .
    Anschaffungskosten bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern

    Einnahmen-Überschuss-Rechner (§  4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz [EStG]) können Anschaffungskosten von im Umlaufvermögen befindlichen Finanzanlagen und Immobilien nicht mehr sofort berücksichtigen. Sie sind erst mit Zufluss des Veräußerungserlöses (bei einer Veräußerung) oder bei Entnahme als Betriebsausgaben abzugsfähig (§  4 Absatz 3 Satz 4 EStG). Von der Änderung sind folgende Wirtschaftsgüter betroffen:

  • Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte des Umlaufvermögens

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