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  • 01.04.2004 | Eigenheimförderung

    Kinderzulage bei Wegfall des Kindergeldanspruchs

    Haben die Eltern auch nur für einen Monat im Jahr Anspruch auf Kindergeld, erhalten sie die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung in Höhe von 800 Euro pro Kind und Jahr (bis 2003: 767 Euro) für das ganze Jahr. Entfällt jedoch der Anspruch auf Kindergeld rückwirkend für das ganze Jahr, müssen die Eltern die Kinderzulage für dieses Jahr zurückzahlen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

    Hintergrund: Eltern verlieren bei volljährigen Kindern häufig den Anspruch auf Kindergeld, weil das Kind mit seinen Einkünften und Bezügen über der für das Kindergeld schädlichen Grenze liegt. Diese beträgt aktuell 7.680 Euro im Jahr (2003: 7.188 Euro).

    Unser Tipp: Was für das eine Jahr gilt, muss nicht für alle Zeiten gelten: Schon im nächsten Jahr können die Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes wieder unter der schädlichen Grenze liegen. Dann sollten Sie handeln! Beantragen Sie bei Ihrer Familienkasse das Kindergeld und bei Ihrem Finanzamt die Kinderzulage neu. Denn das Finanzamt wird von sich aus nicht tätig. (Urteil vom 20.11.2003, Az: III R 47/02; Abruf-Nr.  040331 )

    Quelle: Ausgabe 04 / 2004 | Seite 6 | ID 96089

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