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  • 01.05.2005 | Eigenheimförderung

    Eigenheimförderung auch für im EU-Ausland gelegenes Objekt?

    Der Bundesfinanzhof beschäftigt sich zurzeit mit der Frage, ob die Eigenheimförderung auch für ein im EU-Ausland gelegenes Objekt gewährt werden muss (Az: IX R 73/02). Bislang ist die Förderung auf im Inland belegene Objekte beschränkt (§  2 Eigenheimzulagengesetz).

    Das Finanzgericht Baden-Württemberg sah darin keinen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht. Im Urteilsfall wohnte die Familie in Frankreich. Der Mann erzielte in Deutschland Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, für die Deutschland das Besteuerungsrecht hatte. Er war in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig nach §  1 Absatz 3 Einkommensteuergesetz. (Urteil vom 18.7.2001, Az: 12 K 434/00; Abruf-Nr.  021751 )

    Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 5 | ID 96301

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