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  • 01.12.2003 | Das sollten Sie wissen!

    Neue Angaben auf Rechnungen ab 2004

    Der Bundesrat hat zwar das "Steueränderungsgesetz 2003" gestoppt. Die darin enthaltenen Vorschriften zur Rechnungsstellung werden aber zwangsläufig Gesetz. Denn Deutschland muss die Vorgaben aus Brüssel (Richtlinie 2001/115/EG vom 20.12.2001) zum 1. Januar 2004 in nationales Recht umsetzen.

    Wichtig: Es können sich im Vermittlungsausschuss noch Änderungen ergeben. Im Gespräch ist zum Beispiel eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2004 für die Pflichtangaben, die im Umsatzsteuergesetz bislang nicht vorgesehen waren.

    Unser Service: Eine ständig aktualisierte Liste mit den Pflichtangaben steht im Online-Service unter der Rubrik "Checklisten" zum Download bereit.

    Generelle Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung

    Bisher mussten Sie nur auf Verlangen des Kunden eine Rechnung ausstellen. Ab 1. Januar 2004 müssen Sie generell jedem Unternehmer-Kunden eine Rechnung ausstellen. Gegenüber Endverbrauchern sind Sie dazu weiterhin nicht verpflichtet.

    Neue Pflichtangaben

    Auf der Rechnung müssen wie bisher angegeben werden:

  • Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

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