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  • 22.02.2008 | BFH muss zum Vorsteuerabzug entscheiden

    Betrieb einer Photovoltaikanlage – Steuerliche Folgen kennen und nutzen

    Die Diskussionen um den Umweltschutz und die steigenden Energiekosten lassen private Photovoltaikanlagen (PV-Anlage oder Solaranlage) boomen. Neben wirtschaftlichen Fragen sind dabei aber auch die steuerlichen Folgen (Umsatz- und Einkommensteuer) zu berücksichtigen. 

    Solarstrom als sichere Geldanlage

    Was viele nicht wissen. Mit einer privaten Photovoltaikanlage lässt sich über die gesamte Nutzungsdauer gesehen sogar Geld verdienen. Die gesetzliche Grundlage bildet das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG). Danach sind die Energieversorger für einen Zeitraum von 20 Jahren gezwungen, den von Ihnen produzierten Strom in das Versorgungsnetz einzuspeisen. Dafür zahlen sie einen gesetzlich fixierten Betrag (abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme) von derzeit mindestens 35,49 Cent je kWh. Je nach Größe und Art der Anlage kann das Entgelt bis zu 51,75 Cent je kWh betragen.  

     

    Je nach Standort (Sonnenzeiten) und Kosten der Anlage, können sich die Kosten nach zirka zehn bis zwölf Jahren amortisiert haben. Danach können Sie Gewinne erwirtschaften. Zudem fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Anschaffung einer Solaranlage mit günstigen Zinssätzen, welche deutlich unter den üblichen Bauzinsen liegen. Sondertilgungen sind ohne zusätzliche Kosten jederzeit möglich. 

    Vorsteuererstattung bei Unternehmereigenschaft

    Eventuell beteiligt sich auch der Fiskus an Ihren Photovoltaikanlage, indem er Ihnen die in den Kosten enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet. Aufgrund der hohen Anfangsinvestitionen ist das eine lukrative Angelegenheit. Voraussetzung dafür ist aber, das Sie Unternehmer sind. 

     

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