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  • 25.01.2008 | Betriebsveräußerung

    Zeitpunkt der Veräußerung für Freibetrag entscheidend

    Den Freibetrag bei der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gibt es nur, wenn Steuerpflichtige bereits zum Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Aufgabe das 55. Lebensjahr vollendet hat (§ 16 Absatz 4 Einkommensteuergesetz). Das musste jetzt der Verkäufer einer Schiffsbeteiligung vor dem Bundesfinanzhof erfahren. Weil er erst im Dezember 55 Jahre alt geworden war, konnte er den Freibetrag für den bereits im Juni erzielten Veräußerungsgewinn nicht nutzen. 

    Beachten Sie: Den Freibetrag gibt es nur einmal im Leben und Sie müssen ihn eigens beantragen. Er beträgt maximal 45.000 Euro und ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn 136.000 Euro übersteigt. Wollen Sie den Freibetrag nutzen, müssen Sie also mit dem Verkauf bzw. der Aufgabe bis zum 55. Geburtstag warten. (Urteil vom 28.11.2007, Az: X R 12/07)(Abruf-Nr. 080032

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 5 | ID 117150

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