· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
So gestalten Sie die Abschreibung von GWG mit den höheren Grenzwerten ab 2018 vorteilhaft
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Ab 01.01.2018 gelten bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) neue Regeln. Grund genug, sich mit den Möglichkeiten und Gestaltungen zu beschäftigen, die bei der Abschreibung von GWG bestehen. |
Erhöhte Wertgrenzen für GWG
Die folgenden (neuen) Grenzen gelten für GWG, die nach dem 31.12.2017 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden:
- Der eigentliche Grenzwert für GWG steigt von 410 Euro netto auf 800 Euro netto (§ 6 Abs. 2 S. 1 EStG).
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