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  • 01.02.2003 | Betriebsausgaben

    Neue Reisekostenpauschbeträge für Auslandsreisen

    Das Bundesfinanzministerium hat neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bekannt gegeben (Schreiben vom 29.10.2002, Az: IV C 5 - S 2353 - 399/02/ IV A 6 - S 2145 - 47/02). Die Pauschbeträge gelten für Reisetage ab dem 1. Januar 2002 für Geschäfts- und Dienstreisen in das Ausland sowie für doppelte Haushaltsführungen im Ausland.

    Bei Dienstreisen vom Inland ins Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den Sie vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht haben. Für eintägige Reisen und für Rückreisetage aus dem Ausland ins Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgeblich. Für im Schreiben nicht erfasste Länder sind die für Luxemburg geltenden Beträge maßgebend. Für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes gelten die für das Mutterland maßgeblichen Beträge.

    Beachten Sie: Änderungen betreffen insbesondere Libyen sowie die beiden Städte Hongkong und New York. Die geänderten Pauschbeträge für diese Gebiete gelten seit dem 1. Dezember 2002. Die Pauschbeträge für Hongkong wurden im Vergleich zu den übrigen chinesischen Gebieten um fast die Hälfte erhöht, die Pauschbeträge für Libyen um die Hälfte reduziert. Im Falle New Yorks wurde lediglich der Pauschbetrag für Übernachtungskosten erhöht.

    Unser Service: Die neuen Reisekostenpauschbeträge können Sie im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen" abrufen.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2003 | Seite 5 | ID 95843

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