· Fachbeitrag · Betriebliche Altersvorsorge
Informations- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung
von RA Christian Deutz, FA Arbeitsrecht, Aachen
| § 241 Abs. 2 BGB bestimmt, dass das Schuldverhältnis nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten kann. Im Arbeitsrecht statuiert diese Regelung arbeitsvertragliche Nebenpflichten. |
Jüngst hatte sich das BAG (18.2.20, 3 AZR 206/18, Abruf-Nr. 214264) mit der Frage zu befassen, ob und inwieweit Arbeitgeber im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (konkret beim Abschluss von Entgeltumwandlungsvereinbarungen) Informationspflichten treffen.
Sachverhalt
Die Parteien stritten darüber, ob die Arbeitgeberin dem klagenden Arbeitnehmer zum Schadenersatz verpflichtet war, weil sie ihn beim Abschluss einer Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht über eine bevorstehende Gesetzesänderung hinsichtlich der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 229 Abs. 1 S. 3 SGB V) informiert hatte.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig