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  • 26.03.2010 | Auswärtstätigkeit

    Abzug von Telefonkosten bei längerer Auswärtstätigkeit

    Ist ein Arbeitnehmer länger auswärts tätig und fährt er am Wochenende nicht nach Hause, kann er die Kosten für ein wöchentliches Telefonat von 15 Minuten als Werbungskosten ansetzen. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen die bei der doppelten Haushaltsführung geltende Regelung auf die Auswärtstätigkeit übertragen. Im Urteilsfall ging es um einen Marinesoldaten, der auf einer Fregatte eingesetzt war und für 15 Telefonate insgesamt 250 Euro an Telefonkosten geltend machte.  

    Beachten Sie: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weil das FG keine Revision zugelassen hat, versucht die Finanzverwaltung mit einer Nichtzulassungsbeschwerde (Az: VI B 31/10) zu erreichen, dass der Bundesfinanzhof entscheidet (Urteil vom 2.9.2009, Az: 7 K 2/07)(Abruf-Nr. 100790)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 3 | ID 134545

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