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  • 01.12.2007 | Aus- und Fortbildung

    Studienreise einer Religionslehrerin nach Israel

    Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise ohne unmittelbaren beruflichen Anlass kann ein Arbeitnehmer nicht als Werbungskosten abziehen. Das bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt im Fall einer Religionslehrerin an einer katholischen Hauptschule. Diese nahm an einer von ihrer Schule organisierten zehntägigen Studienfahrt des 15-köpfigen Kollegiums nach Israel teil. Die Reise führte zu historisch und religionsgeschichtlich bedeutsamen Orten Israels. Ein Tag war für den Besuch der Partnerschule vorgesehen, mit der seit mehreren Jahren ein reger Schüleraustausch stattfand. Anders als das Finanzgericht (FG) Münster (Ausgabe 5/2003, Seite 4) sah der BFH keinen beruflichen Anlass für die Reise. Sie diente seiner Auffassung nach vielmehr der allgemeinen Information der Lehrerin. Denn mit Ausnahme des Besuchs der Partnerschule unterschied sich das Programm nicht von einer allgemeintouristisch geprägten Gruppenreise. (Urteil vom 29.11.2006, Az: VI R 36/02)(Abruf-Nr. 073086

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 3 | ID 115962

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