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  • 01.09.2005 | Arbeitszimmer

    Das Erstellen der privaten Steuer-Erklärung ist Privatnutzung

    Das Erstellen der privaten Steuer-Erklärung im häuslichen Arbeitszimmer ist eine Privatnutzung und kann im schlimmsten Fall dessen steuerliche Anerkennung kosten. Das musste jetzt ein Arbeitnehmer erfahren, der sein Arbeitszimmer offensichtlich sehr wenig nutzte. Denn 16 Prozent seiner "Nutzungszeit" entfielen allein auf das Erstellen seiner Steuer-Erklärung. Die übrigen 84 Prozent waren dem Bundesfinanzhof (BFH) für eine fast ausschließliche berufliche Nutzung zu wenig. Ein Werbungskostenabzug für die Aufwendungen kam daher nicht in Betracht. Auch einen Abzug der anteiligen Kosten für das Erstellen der Steuer-Erklärung als Sonderausgaben (Steuerberatungskosten), ließ der BFH nicht zu.

    Unser Tipp: Nutzen Sie das häusliche Arbeitszimmer am besten zu 100 Prozent beruflich. Eine private Mitnutzung ist nur unschädlich, wenn sie von der Gesamtnutzungsdauer her gesehen kaum ins Gewicht fällt (weniger als zehn Prozent). Wenn Sie das Arbeitszimmer wie im Urteilsfall insgesamt sehr wenig nutzen, sollten Sie alle "Privatangelegenheiten" (zum Beispiel Steuer-Erklärung oder private Post) außerhalb des Arbeitszimmers erledigen. (Beschluss vom 4.5.2005, Az: VI B 35/04; Abruf-Nr.  052215 )

    Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 2 | ID 96363

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