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  • 24.11.2008 | Arbeitgeberdarlehen

    Bagatellgrenze für „kleine“ Arbeit­geber­darlehen ist wieder da

    Die Bagatellgrenze für „kleine“ Arbeit­geber­darlehen ist wieder da. Nachdem die Finanzverwaltung sie zunächst in den Lohnsteuer-Richtlinien 2008 ersatzlos gestrichen hatte, wird sie jetzt durch ein Schreiben des Bundes­finanzministeriums (BMF) wieder eingeführt. Das heißt: Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen sind nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 Euro nicht übersteigt.  

    Beachten Sie: Das BMF bestätigte zudem, dass als marktüblicher Zinssatz auch der nachgewiesene günstigste Zinssatz unter Einbeziehung allgemein zugänglicher Internetangebote (zum Beispiel von Direktbanken) zugrunde gelegt werden kann. Der Bewertungsabschlag von vier Prozent kann dann aber nicht mehr abgezogen werden (Schreiben vom 1.10.2008, Az: IV C 5 - S 2334/07/0009)(Abruf-Nr. 083233)  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 4 | ID 122916

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