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  • 01.08.2003 | Anhängige Verfahren

    Bundesfinanzhof ermöglicht Datenbank-Recherche

    Einen neuen Service bietet der Bundesfinanzhof (BFH): Sie können in dessen Datenbank im Internet recherchieren, welche Verfahren zurzeit anhängig sind. Wer zum Beispiel wissen möchte, mit welchen Fragen zum Arbeitszimmer sich der BFH in der nächsten Zeit beschäftigen wird, gibt das Stichwort Arbeitszimmer in das Feld "Text" ein, klickt auf "suchen" und erhält daraufhin die Verfahren aufgelistet (www.bundesfinanzhof.de/www/index4.html ).

    Unser Tipp: Nutzen Sie diesen Service, wenn Sie mit einer Entscheidung Ihres Finanzamts nicht einverstanden sind und Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen wollen. Denn: Berufen Sie sich in Ihrem Einspruch auf ein anhängiges Verfahren, lässt das Finanzamt Ihr Einspruchs-Verfahren bis zu einer Entscheidung des BFH ruhen. Sie können so quasi als Trittbrettfahrer von Prozessen anderer Steuerzahler profitieren, ohne ein Prozesskostenrisiko einzugehen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2003 | Seite 3 | ID 95942

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