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  • 24.11.2008 | Abgeltungsteuer greift kaum

    Schiffsbeteiligungen -
    die etwas andere Art der Kapitalanlage

    Schiffsfonds sind das einzige inländische Sparprodukt, in das Sie unter der Abgeltungsteuer nahezu ohne steuerliche Belastung investieren können. Anlass für uns, Ihnen diese Kapitalanlage näher vorzustellen.  

    Generelle Aspekte zur Investition in geschlossene Fonds

    Schiffsfonds sind geschlossene Fonds. Eine Investition in geschlossene Fonds ist grundsätzlich sinnvoll, wenn die Angebote über die Laufzeit eine ansehnliche Rendite nach Steuern erwirtschaften. Das ist bei erfahrenen Initiatoren meist der Fall. Beteiligungen an geschlossenen Fonds sorgen für einen stabilen Ausgleich zum Aktien- und Rentendepot und sind kaum abhängig vom Auf und Ab an den Börsen. Zudem bieten sie Zugang zu Investments, die Ihnen als Privatanlegern auf direktem Weg versperrt oder nur schwer zugänglich sind.  

     

    Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Chancen, aber auch hohen Risiken, die bis zum Totalverlust der Einlage führen können. Dabei handelt es sich um Personengesellschaften, an denen eine begrenzte Zahl von Anlegern beteiligt ist. Anders als bei Aktien- und Rentenfonds ist das zur Verfügung stehende Eigenkapital der Höhe nach begrenzt. Sind alle Anteile verkauft, wird der Fonds geschlossen. Das eingesammelte Vermögen wird im Gegensatz zu Investmentfonds gezielt für ein oder einige wenige Investitionsvorhaben eingesetzt.  

     

    Einen Fondsanteil können Sie über eine Beitrittserklärung zeichnen, die dem Prospekt in der Regel beiliegt. Meist gilt eine Mindestbeteiligung von 15.000 Euro. Das ist auch gerechtfertigt, da risikoreiche Unternehmensbeteiligungen nicht mit herkömmlichen Sparverträgen vergleichbar sind.  

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