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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Werbungskosten für Unfallkosten im Jahr 2012 sichern

    | Haben Sie als Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder während einer beruflichen Fahrt einen Unfall mit Ihrem Privat-Pkw gehabt und lassen den Schaden nicht mehr reparieren, können Sie den Wertverlust als Werbungskosten abziehen. Sie müssen dazu nur die richtigen Voraussetzungen schaffen. |

     

    Werden die Unfallschäden am Pkw nicht repariert, dürfen Sie Werbungskosten in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Zeitwert und dem Wert nach dem Unfall geltend machen. Dazu benötigen Sie einen Beleg über den Kaufpreis des Pkw sowie das Gutachten eines Sachverständigen zum Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall.

     

    PRAXISHINWEIS | Die Wertminderung ist nur im Jahr des Unfalls als „Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung“ als Werbungskosten abziehbar. Um nicht in Nachweisschwierigkeiten zu kommen, empfehlen wir, den Sachverständigen so zeitnah wie möglich nach dem Unfall mit dem Gutachten zu beauftragen.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 3 | ID 36747830

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