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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Werbungskosten: Das ist seit 01.01.2020 neu

    von Steuerberaterin/Landwirtschaftliche Buchstelle, Dipl.-Ing. agrar Beate Trinks, Eisenhüttenstadt

    | Für Arbeitnehmer liegt das größte Steuersparpotenzial häufig in den Werbungskosten. SSP wirft deshalb den Blick auf die wichtigsten Anpassungen zum 01.01.2020 und erläutert, wie Arbeitnehmer ihre Werbungskosten steuerlich optimieren können. |

    Das Jobticket und die Entfernungspauschale

    Der Gesetzgeber hat das Jobticket zum 01.01.2020 noch einmal attraktiver gemacht, indem er die Wahlmöglichkeiten für Arbeitgeber und -nehmer erhöht und damit auch Gestaltungsmöglichkeiten für den Werbungskostenabzug geschaffen hat. Es gibt drei Modelle.

     

    1. Steuerfreies Jobticket als zusätzliche Leistung seit 2019

    Mit dem JStG 2018 hatte der Gesetzgeber eine Steuerbegünstigung für Job-Tickets eingeführt (§ 3 Nr. 15 EStG). Danach sind Zuschüsse des Arbeitgebers steuerfrei, die er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder typischerweise arbeitstäglich aufgesuchtem Ort sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr zahlt.

      

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