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  • 16.09.2014 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Kosten für die Reparatur von Arbeitsmitteln kein Arbeitslohn

    | Ist im Tarifvertrag geregelt, dass ein Arbeitgeber die Wartungs- und Reparaturkosten für Arbeitsmittel des Arbeitnehmers erstatten muss, ist dieser Vorteil nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei. Das hat das FG Saarland für ein Orchester entschieden, bei dem der Arbeitgeber die Wartungs- und Reparaturkosten für die Instrumente der angestellten Musiker tragen musste (FG Saarland, Urteil vom 2.9.2013, Az. 2 K 1425/11; Abruf-Nr. 142668 ). |

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