09.03.2023 · Nachricht · Werbungskosten
Hat ein Zeitsoldat eine erste Tätigkeitsstätte?
Ein Zeitsoldat kann an dem Stützpunkt, dem er dauerhaft zugeordnet ist, eine erste Tätigkeitsstätte begründen. Dem steht der Umstand, dass er – unter Beachtung der dienstrechtlichen Vorschriften – (jederzeit) auch einem anderen Stützpunkt zugeordnet werden kann, nicht entgegen. Das hat der BFH entschieden und sich damit auf die Seite des Finanzamts und der Vorinstanz gestellt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,40 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig