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  • 04.04.2024 · Nachricht · Werbungskosten

    „Diszi“ wegen Facebook-Kommentar: Berufssoldat darf Rechtsanwaltskosten für das Wehrdisziplinarverfahren abziehen

    | Ein Berufssoldat, gegen den wegen eines Facebook-Kommentars ein gerichtliches Wehrdisziplinarverfahren durchgeführt wird, in dem es auch um den Fortbestand des Dienstverhältnisses geht, darf die Rechtsanwaltskosten dafür als Werbungskosten abziehen. Das hat der BFH entschieden. |

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