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  • 23.06.2014 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    BFH: Häusliches Arbeitszimmer bei Pool- bzw. Telearbeitsplatz

    | Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen konkretisiert, wann Steuerzahler mit einem Pool- bzw. Telearbeitsplatz Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen können. Nach Auffassung des BFH kommt es dabei vor allem auf die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsplatzes an. |

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