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  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Berufskrankheit bescheinigen lassen - und Steuern sparen

    | Haben Sie gesundheitliche Beschwerden und sind sicher, dass diese durch Ihren Beruf hervorgerufen werden, lassen Sie sich unbedingt eine Berufskrankheit attestieren. Das bringt erhebliche steuerliche Vorteile. Wichtig zu wissen, dass Gerichte zunehmend großzügiger werden, wenn es gilt, solche Berufskrankheiten zu attestieren. Exemplarisch dafür steht das Landessozialgericht (LSG) Hessen, das einem Müllwerker mit Meniskusschaden bestätigte, dass dieser Schaden durch den Beruf verursacht ist. |

     

    PRAXISHINWEIS | Eine solche Entscheidung - wie die des LSG Hessen - hat zur Folge, dass Sie selbst getragene Krankheitskosten (zum Beispiel Zuzahlungen zu Medikamenten und medizinischen Maßnahmen) uneingeschränkt als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit abziehen dürfen (LSG Hessen, Urteil vom 7.5.2012, Az. L 9 U 211/09; Abruf-Nr. 122197). Sie müssen sich nicht mit der Anerkennung als außergewöhnliche Belastung zufrieden geben. Sie vermeiden damit, dass sich die Kosten wegen der zumutbaren Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG kaum oder gar nicht steuermindernd auswirken.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 4 | ID 34571950

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