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  • · Fachbeitrag · Rentenbesteuerung

    Vorsicht bei fehlerhaften Leistungsmitteilungen

    | Die OFD Münster hat festgestellt, dass Pensionskassen Leistungsmitteilungen mit für die Grund- und Bonusrente unterschiedlich hohen Ertragsanteilen verschicken. Die OFD hat nun die Finanzämter in ihrem Bezirk angewiesen, dieser steuerzahlerfreundlichen Auffassung nicht zu folgen ( OFD Münster, Kurzinfo ESt 9/2007 vom 23.1.2013; Abruf-Nr. 130594 ). |

     

    Wichtig | Die Versicherer begründen die Anwendung unterschiedlicher Ertragsanteile damit, dass jede Erhöhung eine zusätzliche Neuversicherung ist, mit der ein neues Rentenstammrecht begründet wird. Machen Sie sich trotzdem nicht zu viel Hoffnung darauf, dass das Finanzamt die Leistungen aus einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge mit unterschiedlich hohen Ertragsanteilen besteuert. Die Vertreter der obersten Finanzbehörden der Länder sind nämlich nach wie vor der Auffassung, dass die Grundrente und die Überschussbeteiligung in Form einer Bonusrente mit einem einheitlichen Ertragsanteil der Besteuerung zu unterwerfen sind, der sich nach dem ursprünglichen Beginn der Rentenzahlung richtet.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 3 | ID 38022930

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