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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Pkw-Rabatt: Neue BFH-Berechnung des geldwerten Vorteils spart Arbeitnehmern Steuern

    | Erhalten Mitarbeiter von Autohändlern oder Automobilherstellern beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens Personalrabatte, gibt es mittlerweile drei verschiedene Berechnungsmethoden, um den zu versteuernden geldwerten Vorteil zu ermitteln. Am lukrativsten ist für Arbeitnehmer die Methode, die der BFH soeben abgesegnet hat. |

    Das Grundprinzip bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils

    Der Rabatt, den Arbeitnehmer beim Kauf eines Jahreswagens erhalten, muss nicht in voller Höhe als geldwerter Vorteil versteuert werden. Der Listenpreis des Fahrzeugs ist um drei Dinge zu kürzen:

     

    • Den üblichen Preisnachlass
    • Einen Personalfreibetrag von 1.080 Euro
    • Einen Bewertungsabschlag von 4 Prozent

    Drei Methoden zur Ermittlung des Preisnachlasses

    Gerade an der Ermittlung des Preisnachlasses scheiden sich die Geister. Das hat dazu geführt, dass mittlerweile drei Berechnungsmethoden existieren:

     

     

     

     

    PRAXISHINWEIS | Die günstigste Alternative ist natürlich die Ermittlungsmethode des BFH. Hat Ihr Arbeitgeber den zu versteuernden geldwerten Vorteil nach der BMF- oder nach der FG-Methode ermittelt, sollten Sie bei Abgabe der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Berechnung nach der BFH-Methode präsentieren und um Erstattung der zuviel bezahlten Steuern bitten.

    • Beispiel

    Arbeitnehmer Huber bekommt von seinem Arbeitgeber, einem Automobilhändler, einen Jahreswagen für 20.000 Euro anstatt für 30.000 Euro. Der durchschnittliche Rabatt für Endkunden beträgt normalerweise 15 Prozent.

    Neue BFH-Methode

    FG-Methode

    BMF-Methode

    Listenpreis des Jahreswagens

    30.000 Euro

    30.000 Euro

    30.000 Euro

    ./. Durchschnittlicher Preisnachlass 15%

    ./.4.500 Euro (100%)

    ./. 3.600 Euro(15% ./. 3% =12%)

    ./. 3.600 Euro (80% von 4.500 Euro)

    = Endpreis des Arbeitgebers

    25.500 Euro

    26.400 Euro

    26.400 Euro

    ./. Bewertungsabschlag 4%

    ./. 1.020 Euro

    ./. 1.056 Euro

    ./. 1.056 Euro

    = Wert des erworbenen Fahrzeugs für Lohnsteuerzwecke

    24.480 Euro

    25.344 Euro

    25.344 Euro

    ./. Gezahlter Kaufpreis Huber

    ./. 20.000 Euro

    ./. 20.000 Euro

    ./. 20.000 Euro

    = Rabattvorteil

    4.480 Euro

    5.344 Euro

    5.344 Euro

    ./. Rabattfreibetrag

    ./. 1.080 Euro

    ./. 1.080 Euro

    ./. 1.080 Euro

    = zu versteuernder geldwerter Vorteil

    3.400 Euro

    4.264 Euro

    4.264 Euro

    Ergebnis: Der geldwerte Vorteil ist nach der BFH-Methode mit 3.400 Euro um 864 Euro niedriger als bei den anderen Berechnungsmethoden.

    Arbeitnehmer sollten auf günstigste Behandlung pochen

    Reichen Sie Ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein, sollten Sie dem Finanzamt die neue BFH-Berechnungsmethode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils vorlegen. Hier empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

     

    • Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber die Berechnung des geldwerten Vorteils für den Kauf des Jahreswagens aushändigen und reichen Sie diese Berechnung mit der Steuererklärung beim Finanzamt ein.

     

    • Legen Sie dem Finanzamt auch Ihre neue Berechnung vor und beantragen Sie, Ihre Berechnungsmethode bei der Versteuerung des Arbeitslohns anzusetzen.

     

    Auf unseren Beispielsfall bezogen würde das Folgendes bedeuten:

    Arbeitslohn laut Lohnsteuerkarte

    ……… Euro

    ./. des bisher versteuerten geldwerten Vorteils

    ./. 4.264 Euro

    + des von Ihnen ermittelten geldwerten Vorteils

    + 3.400 Euro

    Neu zu versteuernder Arbeitslohn

    ……… Euro

     

    PRAXISHINWEIS | Noch wenden die Finanzämter die neue Berechnungsmethode des BFH nicht an. Das ist einem Antwortschreiben des BMF auf die Nachfrage eines Abgeordneten der Linken zu entnehmen. Lehnt auch Ihr Finanzamt die Berechnung ab, empfehlen wir, dagegen Einspruch einzulegen und abzuwarten, wie die Finanzverwaltung entscheidet.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 16 | ID 37347010

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